Der Konsum und der Besitz jeglicher Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt. „Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.“ (Erlass vom 07.12.2012). Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.
Das Mitbringen von Wertsachen, Handys und anderen elektronischen Geräten aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik unterbleibt so weit wie möglich. Bei Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Ton- und/oder Bildaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen anfertigt, eigenständig Einwilligung und Nutzungsrechte der betroffenen Personen einholen muss.
Für Bild- und Tonaufnahmen, die für wissenschaftliche und /oder unterrichtliche Zwecke genutzt werden sollen, wird anlassbezogen eine gesonderte schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Für die Nutzung und den Betrieb internetfähiger Mobilfunk- und sonstiger elektronischer Geräte gilt:
· während der Unterrichtszeiten ausgeschaltet in der Tasche
· auf Anordnung der Lehrkräfte für unterrichtliche Zwecke oder in Notfällen ist die Nutzung der Geräte zulässig.
· während der 1. gr. Pause (09:35-09:55 Uhr), 2. gr. Pause (11:30-11:45 Uhr) und der Mittagspause (13:20-13:55) dürfen die oben genannten Geräte im Forum bis zu den Stufen und im Außenbereich bei den Bänken vor den naturwissenschaftlichen Räumen genutzt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
o Musik darf nur mit Kopfhörern gehört werden
o Die Geräte werden lautlos betrieben
o nicht laut telefonieren, damit andere sich nicht gestört fühlen
o Es ist verboten, sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen oder Informationen zu verschicken (z.B. mittels E-Mail, Chat, …), die den Rechtsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. Das gilt besonders für Seiten mit Gewalt verherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt.
o Es dürfen nur altersgemäße Spiele gespielt werden.
Werden ein digitales Endgerät oder sonstige Endgeräte entgegen der Schulordnung benutzt, werden sie bis zum Ende des individuellen Schultages einbehalten.
Wer digitale Endgeräte oder sonstige Endgeräte missbräuchlich verwendet (z.B. Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung, Täuschungsversuch, …) muss mit schul-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.