Schulordnung

22. Pünktlichkeit und Aufsicht

Die Lehrkräfte führen ihre Aufsicht im Unterricht und eine angemessene Zeit davor und danach, in den Pausen, bei Schulwanderungen und Klassenfahrten und sonstigen schulischen Veranstaltungen, auch wenn die Teilnahme den Schülern freigestellt ist (vgl. Aufsichtskonzept).  

 

Die Aufsicht beschränkt sich räumlich auf die schulischen Anlagen, den Ort einer Schulveranstaltung und die Wege zwischen verschiedenen Orten schulischer Veranstaltungen. Die Aufsicht ist durch drei wesentliche Komponenten gekennzeichnet: kontinuierlich, d.h. beständig, ununterbrochen, aktiv, d.h. einschreitend bei drohenden Gefahren und präventiv, d.h. vorausschauend, vorbeugend, umsichtig. 

 

23. Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

Bei Fehlverhalten und Pflichtverletzungen sind mit dem Schüler Maßnahmen zur Wiedergutmachung zu erarbeiten.

 

Ansonsten gelten die Bestimmungen für Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen. Bei Verstößen gegen die Schulordnung wird situationsangemessen mit Erziehungsmaßnahmen (Ermahnung, Elterninformationsbrief, Texte im Schulplaner, Trainingsraumkonzept,  Nachsitzen, Sozialstunden,  Wiedergutmachung, Elterngespräch, Gespräch Schulleitung, Androhung einer Klassenkonferenz,…) reagiert. Bei schweren Verstößen oder wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung wird eine Klassenkonferenz zur Festlegung von Ordnungsmaßnahmen einberufen.