Externe Besucher (z.B. Gäste, Presse, …) melden sich im Sekretariat oder bei dem Schulleiter an (im Notfall muss die Personenzahl bekannt sein).
Schulveranstaltungen dienen dem Zusammengehörigkeitsgefühl. Sie sind eine schulische Pflichtveranstaltung für die Schüler. In triftigen Gründen kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Nach Paragraph 43 niedersächsisches Schulgesetz obliegt der Schulleitung das Außenvertretungsrecht der Schule. Alle Aushänge, Verteilungen und Veröffentlichungen von Schriften, die der Schule zuzuordnen sind, müssen durch die Schulleitung genehmigt werden.
Das Mitbringen von Gegenständen oder das Tragen von Bekleidung, die geeignet sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden, können durch die Lehrkräfte untersagt werden. Störende Gegenstände können bis zum Ende des individuellen Schultages einbehalten werden. Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen, …) werden nur an die Erziehungsberechtigten ausgegeben.
Das Aufsetzen von Kapuzen ist im Schulgebäude, aufgrund der erschwerten Identifizierung, untersagt.
Waffen oder gefährliche Gegenstände (Messer, Pistolen, Schleuder, Knallkörper, Streichhölzer, Feuerzeuge, …) dürfen nicht mit zur Schule genommen werden.
Bei Umzug, Wegzug, Änderung der Familienverhältnisse, Änderung der Telefonnummer sind diese unverzüglich der Schule (Sekretariat) bekannt zu geben.
Die versäumten Unterrichtsinhalte müssen eigenverantwortlich nachgearbeitet werden.