Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene fast täglich einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. Damit sich in dieser Zeit alle wohlfühlen, in Ruhe lernen und arbeiten können, müssen wir uns an Regeln für unser Zusammensein halten. Wir alle fördern das sozialverantwortliche Verhalten an unserer Schule, um eine offene, vertrauensvolle Lernatmosphäre gegenseitiger Achtung zu schaffen.
Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer verhält sich so, dass der Unterricht erfolgreich, störungsfrei und effektiv verläuft.
Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wir legen Wert auf einen offenen, vertrauensvollen Umgang in einer Lernatmosphäre gegenseitiger Achtung. Meinungsäußerungen sind erwünscht. Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit der Kritik verbessern will. Kritik soll nicht verletzen, sondern helfen. Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen. Jeder bemüht sich um Höflichkeit und Hilfsbereitschaft und behandelt andere so, wie er behandelt werden möchte. Wir gehen respektvoll miteinander um.
Handlungen, die dazu führen, Verstöße gegen die Schulordnung zu ermöglichen oder zu verschleiern, sind untersagt. Dazu gehört z.B. das Danebenstehen, wenn jemand raucht oder in anderer Weise gegen die Schulordnung verstößt.
1. Schulbeginn/Unterrichtsbeginn
2. Verhalten im
Unterricht
3. Verhalten in den
Pausen
4. Verlassen des Schulgeländes
5. Verhalten im
Schulgebäude
6. Verhalten in und vor den
Klassen- und Fachräumen
7. Verhalten auf dem
Schulgelände
8. Schulschluss/Unterrichtsschluss
9. Rauchen, Alkohol,
Drogen
10. Wertsachen, Handys und
andere elektronische Geräte
11. Nutzung von digitalen
Endgeräten
12. Verhalten beiKrankheit und
Versäumnissen
13.
Beurlaubung
14. Notfälle
15.
Haftungsausschluss
16. Schulfremde
Personen
17. Schulische
Veranstaltungen
18. Aushänge /
Veröffentlichungen
19. Gegenstände und
Bekleidung
20. Waffen und gefährliche
Gegenstände
21. Notwendige Daten zur
Beschulung
22. Pünktlichkeit und
Aufsicht
23. Fehlverhalten und
Pflichtverletzungen
24. Schlussbestimmungen und
Inkrafttreten
Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Schulordnung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberücksichtigt. Die Oberschule Essen verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine für diese Bestimmung nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Inkrafttreten ab dem Schuljahr 2020/21 und unbefristete Gültigkeit mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz vom 10.12.2019.